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Sind Kapital- oder konventionelle Rentenversicherungen wirklich sicher(?) – Anmerkungen.

Written by Dieter Jeandrée on Februar 7th, 2012 Posted in Allgemein

Wir „Deutschen“ sparen und das freut natürlich auch die Produktanbieter. Ein Großteil des langfristigen Vermögensaufbaus (Stichwort: Versorgungslücke im Rentenalter) wird in konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen investiert. Konventionell bedeutet, dass der Anbieter einen festen Zins (2012 = 1,75%) während der Laufzeit garantiert. Doch der Garantiezins bezieht sich auf den Sparanteil der Versicherung. Dieser kann durch hohe Provisions- und Vertriebskosten, sowie Kosten der Risikoabsicherung deutlich gesenkt sein. Übrig bleibt oftmals dann nur eine garantierte Verzinsung nach Kosten von 0,20% p.a.! Zusätzlich ist der Anleger an Überschussanteile des Versicherers beteiligt.

Ein Alleinstellungsmerkmal für die deutschen Versicherer, da es kein vergleichbares Produkt gibt. Denn keine Bank oder Bausparkasse wird Ihnen sehr langfristig (20 Jahre und mehr) einen Zins für Ihr Vermögen anbieten (können). Und das aus gutem Grund! Denn aktuell müssen die Kundengelder im Schnitt mit 3,35% (aufgrund höherer Garantiewerte in der Vergangenheit) verzinst werden. Dabei sind die Anlagemöglichkeiten der Versicherer durch den Gesetzgeber sehr eingeschränkt. Staats- sowie Unternehmensanleihen müssen hier den größten Teil die Verzinsung abdecken. Sachwerte, wie Immobilien und Aktien zum Schutz vor Inflation spielen prozentual eine untergeordnete Rolle.

Eine an der Börse handelbare Bundesanleihe erwirtschaftet aktuell eine Rendite von 1,91 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Um eine Rendite zu erzielen, sind einige Versicherer auch in Ländern, wie Italien, Griechenland investiert. Knapp die Hälfte der Kapitalanlagen werden bei Banken investiert, beispielsweise über Darlehen oder Namenschuldverschreibungen. Diese wiederum – wenn wundert es – sind wiederum in europäische Staaten investiert, die aktuell vor großen Herausforderungen (Haushaltskrise) stehen.

Hinzu kommen die neuen Eigenkapitalvorschriften – Stichwort Solvency II – welche im Jahr 2013 eingeführt werden sollen. Eine Hinterlegung von weiterem Eigenkapital für zukünftige Leistungen  (Auszahlung- und Verrentung von Lebensversicherungen) des Versicherers könnten hiermit einhergehen.

Es sind große Herausforderungen, welche von den Anbietern angenommen werden müssen. Falls es die eine oder andere Gesellschaft nicht schaffen sollte, der Gesetzgeber hat über das Versicherungsaufsicht Gesetz bereits vorgesorgt (§89 VAG) – alle Auszahlungen können seitens der Bafin verboten werden… Die systematischen Risiken scheinen somit der Bundesregierung bekannt zu sein.

Sicherheit sieht und kann anders aussehen!

Ökonom

Dieter Jeandrée

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