Honorarberatung gesetzlich gefordert
Aufklärung ist notwendig, nicht nur in der Anlage- und Versicherungsberatung. Auch die Politik führt uns seit Jahrzehnten mit Falsch- und Fehlinformationen – die Rente ist sicher – und eine auf Kredit finanzierte „Wünsch“ Dir was Politik an der „Nase lang“. Nicht nur die Griechen lebten über ihre Verhältnisse. Alle, wenn auch mit deutlichen Unterschieden, westliche Länder scheinen seit den 70 er Jahren das Haushalten der eigenen Finanzen verlernt zu haben.
Doch nun zurück zur Finanzberatung: unsere Verbraucherministerin, Ilse Aigner (CSU), fordert eine gesetzlich verankerte Honorarberatung. Die Honorarberater würde somit neben anderen beratenden Berufen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater ihre Beratungsleistung anbieten können. Dies könnte dazu führen, dass die Beratung im Vordergrund steht. Doch erhöht sich damit schlagartig die Qualität? Das kann angezweifelt werden, da wir bereits jetzt wieder ehemalige provisionsbetriebene Vermittler sehen, die auf einmal als „Honorarberater“ auftreten.
Unter dem Motto „es war alles schlecht, was ich bisher vermittelt habe lieber Kunde“ stehen weiterhin Produkte im Vordergrund – auch wenn es sich hierbei um Honorarprodukte handelt. Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn zu einer strategischen Finanzberatung gehört mehr als die Vermittlung eines Finanzproduktes, egal ob es jetzt um ein Provisions- oder Honorarprodukt handelt. Denn auch die Qualität der Anlagen, der Anlageberatung selbst wird nicht durch die Kürzung von Kosten in Produkten besser!
Ökonom
Dieter Jeandrée
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